Aktuelle Informationen

Neueröffnung des Gemeinschaftsraum 

Zur Neueröffnung des Vereinsgeländes mit Gemeinschaftsraum des Kleingartenvereins 
Röblingen am See in der Kesselstraße 28a laden wir Sie am 29.März 2026,
 ab 11:00 Uhr rechtherzlich ein.


Einladung zur Mitgliederversammlung

Wir laden alle Vereinsmitglieder zu unserer Mitgliederversammlung am 11.04.2026, 10:00 Uhr, 
mit Wahl des neuen Vorstandes in den Bürgersaal der Gemeinde Röblingen am See recht herzlich ein.

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bekanntgabe Tagesordnung
3. Gedenkminute für verstorbene Mitglieder
4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
5. Bericht der Kassenprüfung
6. Diskussion zu TOP 4 und TOP 5
7. Bestätigung und Annahme zu den TOP 4 und TOP 5
8. Wahl der Leitung des KGV e.V.
    - Vorstand und Beisitzer
    - Kassenprüfer
9. Schlusswort des Vorsitzenden

Der Vorstand
03/2026

Wasseranstellung:

Das Wasser wird in der letzten März-Woche angestellt. Bitte dringend alle Entlüftungen und Hähne schließen. 
Bei unkontrollierten Wasserablauf wird der jeweilige Pächter verantwortlich gemacht und es werden Zusatzkosten 
von 5m³ für Wasser berechnet.

Der Vorstand
03/2026

 Straßensammlung von Grünabfällen:

Die Entsorgung erfolgt am 17.04.2026 und am 20.05.2026 
in der Kesselstraße/Haupteingang sowie Große Seestraße .

Bitte beachtet die weiterführenden Informationen in den Schaukästen!

Der Vorstand
03/2026

Arbeitseinsätze in der Kleingartenanlage:

Arbeitseinsätze für unsere Kleingartenanlage

Hier die neuen Termine für das Gartenjahr 2026)
  • 09.05 2026
  • 06.06.2026
  • 04.07.2026
  • 01.08.2026
  • 05.09.2026
(Änderungen vorbehalten!)
  • Treffpunkt:   Haupteingang/Kesselstraße
  • Uhrzeit:   08:00 Uhr          
Der Vorstand
03/2026

Sprechstunden des Vorstandes

Sprechstunden des Vorstandes im Vereinsbüro Kesselstraße.
  • 09.05 2026
  • 06.06.2026
  • 04.07.2026
  • 01.08.2026
  • 05.09.2026
(Änderungen vorbehalten!)

  • Treffpunkt:   Haupteingang/Kesselstraße
  • Uhrzeit:   10:00 Uhr          

Der Vorstand
03/2026


Zahlungsmoral der Abrechnungen 

Liebe Gartenfreunde,

um die derzeitige Zahlungsmoral in unserer Kleingartenanlage zu erhöhen, werden wir auf Vorschlag
des Regionalverbandes die folgende Mahngebühren festgelegt und annehmen.

•    Bei erster Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 €
•    Bei zweiter Mahnung eine Mahngebühr von 7,50 €
•    Bei der dritten Mahnung eine Mahngebühr von 12,00 €

•    Bei ausbleibenden Zahlungseingang auch nach der dritten Mahnung wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet bzw. ein
      gerichtliches Mahnverfahren eröffnet.

Bei kurzzeitigen Zahlungsschwierigkeiten können Sie uns zu den regulären Sprechzeiten des Vorstandes ansprechen.
Hierbei können wir gemeinsam eine entsprechende Lösung (z.B. Zahlungsplan) finden.

Der Vorstand
05/2025