Aktuelle Informationen
Neueröffnung des Gemeinschaftsraum
Zur Neueröffnung des Vereinsgeländes mit Gemeinschaftsraum des Kleingartenvereins
Röblingen am See in der Kesselstraße 28a laden wir Sie am 29.März 2026,
ab 11:00 Uhr rechtherzlich ein.


Einladung zur Mitgliederversammlung
Wir laden alle Vereinsmitglieder zu unserer Mitgliederversammlung am 11.04.2026, 10:00 Uhr,
mit Wahl des neuen Vorstandes in den Bürgersaal der Gemeinde Röblingen am See recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bekanntgabe Tagesordnung
3. Gedenkminute für verstorbene Mitglieder
4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
5. Bericht der Kassenprüfung
6. Diskussion zu TOP 4 und TOP 5
7. Bestätigung und Annahme zu den TOP 4 und TOP 5
8. Wahl der Leitung des KGV e.V.
- Vorstand und Beisitzer
- Kassenprüfer
9. Schlusswort des Vorsitzenden
Der Vorstand
03/2026
Wasseranstellung:
Das Wasser wird in der letzten März-Woche angestellt. Bitte dringend alle Entlüftungen und Hähne schließen.
Der Vorstand
03/2026
Bei unkontrollierten Wasserablauf wird der jeweilige Pächter verantwortlich gemacht und es werden Zusatzkosten
von 5m³ für Wasser berechnet.
Der Vorstand
03/2026
Straßensammlung von Grünabfällen:
Die Entsorgung erfolgt am 17.04.2026 und am 20.05.2026
in der Kesselstraße/Haupteingang sowie Große Seestraße .
Bitte beachtet die weiterführenden Informationen in den Schaukästen!
03/2026
Arbeitseinsätze in der Kleingartenanlage:
Arbeitseinsätze für unsere Kleingartenanlage
Hier die neuen Termine für das Gartenjahr 2026)
- 09.05 2026
- 06.06.2026
- 04.07.2026
- 01.08.2026
- 05.09.2026
(Änderungen vorbehalten!)
- Treffpunkt: Haupteingang/Kesselstraße
- Uhrzeit: 08:00 Uhr
Der Vorstand
03/2026Sprechstunden des Vorstandes
Sprechstunden des Vorstandes im Vereinsbüro Kesselstraße.
- 09.05 2026
- 06.06.2026
- 04.07.2026
- 01.08.2026
- 05.09.2026
- Treffpunkt: Haupteingang/Kesselstraße
- Uhrzeit: 10:00 Uhr
Der Vorstand
03/2026
Zahlungsmoral der Abrechnungen
Liebe Gartenfreunde,
um die derzeitige Zahlungsmoral in unserer Kleingartenanlage zu erhöhen, werden wir auf Vorschlag
des Regionalverbandes die folgende Mahngebühren festgelegt und annehmen.• Bei erster Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 €
• Bei zweiter Mahnung eine Mahngebühr von 7,50 €• Bei der dritten Mahnung eine Mahngebühr von 12,00 €
• Bei ausbleibenden Zahlungseingang auch nach der dritten Mahnung wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet bzw. ein
gerichtliches Mahnverfahren eröffnet.
gerichtliches Mahnverfahren eröffnet.
Bei kurzzeitigen Zahlungsschwierigkeiten können Sie uns zu den regulären Sprechzeiten des Vorstandes ansprechen.
Hierbei können wir gemeinsam eine entsprechende Lösung (z.B. Zahlungsplan) finden.
Der Vorstand
05/2025